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AGB

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Bitte lies die ABG`s sorfältig durch. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

  3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

  4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.

  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

 

 

II. Geltungsbereich

 

  1. Diese AGBs gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen.

  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform zwischen beiden Parteien.

 

 

III. Terminvereinbarungen, Annullierung

  1. Durch die Anfrage des Kunden alleine entsteht noch kein Vertag. Der Termin gilt als gesichert, wenn der vom Fotograf angebotene Termin vom Kunden bestätigt wird. Damit ist der definierte Termin verbindlich für beide Seiten und kann nur vom Fotografen verschoben oder annulliert werden.

  2. Der Fotograf hält den vereinbarten Termin für den Kunden frei. Der Fotograf kann bei einer Annullierung des Termins durch den Kunden, aufgrund des möglichen Verlust eines anderen Kunden, Annullierungskosten in Rechnung stellen.

  3. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so steht dem Fotografen eine Entschädigung zu:

    1. Absagen ab Terminbestätigung bis zu 6 Tagen vor dem Shooting werden mit 20% vom vereinbarten Shooting-Betrag als Annullierungskosten in Rechnung gestellt.

    2. Absage aufgrund von persönlichen Gründen werden bis 5 Tage vor dem Termin mit 50% des geplanten Shoohting-Betrages in Rechnung gestellt.

    3. Absagen am Shootingtag werden mit 50 % des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

    4. Bei Krankheit des Kunden oder seinem Tier werden bei vorlegen eines Arztzeugnisses nur 20% des geplanten Shooting-Betrages in Rechnung gestellt und es wird ein Ersatztermin gegeben.

    5. Der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten wie z.B. gemietete Kleider usw.).

  4. Wird der Termin aufgrund sehr ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft. Die Entscheidung liegt dabei beim Fotografen.

 

IV. Honorar

Von dem vereinbarten Honorar sind 50% ab der Terminbestätigung vor dem Shooting zu bezahlen. Die restlichen 50% sind am Shootingtag fällig.

Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:

1 Mahnung kostenlos

2 Mahnung Fr.10.-

3 Mahnung Fr. 15.- plus Einschreibegebühren

Nach der 3 Mahnung wird die Betreibung eingeleitet

 

V. Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

  3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

  4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

  5. Gibt es vor Ort Wartezeiten, die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, wird das Shooting nicht kostenfrei verlängert. Es gibt keine Preisrabatte aufgrund solcher Wartezeiten.

  6. Die RAW-Dateien gehören ausschliesslich dem Fotografen. Es werden keine unbearbeitete, rohe Bilder an den Kunden abgegeben.

  7. Werden dem Kunden Bilder zur Ansicht und Besprechung einer Composingarbeit zugeschickt, darf diese Kopie weder verwendet noch Dritten gezeigt werden. Solche Testbilder müssen nach der Besprechung sofort wieder gelöscht werden.

  8. Der Fotograf versucht die Motivwünsche des Kunden bestmöglich umzusetzen. Es besteht jedoch keine Pflicht, dass Bilder ganz genau so umgesetzt werden, da Tiere sich nicht immer perfekt positionieren lassen und die Location sowie die Lichtverhältnisse anders sein können. Dies darf nicht als Mangel gewertet werden. 

  9. Der Kunde kennt die Bild-Bearbeitungsart des Fotografen und ist mit dieser einverstanden. Eine Mängelrüge ist wie im Absatz VI 2. beschrieben nur dann möglich, wenn die oberen Punkte beachtet wurden.

  10. Der Fotograf verpflichtet sich zur freiwilligen Aufbewahrung der Fotodaten für 6 Monate nach Beendigung des Auftrages. In dieser Zeit können Abzüge nachbestellt werden. Danach werden die Fotos vom Datenträger gelöscht.

  11. Abgabetermin der Bilder sind freibleibend, ausser es wurde schriftlich ein Fixtermin vereinbart. Der Fotograf bemüht sich aber um eine Auslieferung innert 4 Wochen

 

 

VI. Haftung des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Hilfspersonen.

  2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

  3. Der Kunde muss die Abklärung bei Dritten zum Fotografieren von Objekten, Menschen und Tieren selber vor dem Shooting vorgenommen haben. Der Fotograf übernimmt keine Ansprüche von Dritten. Der Kunde übernimmt dafür die volle Verantwortung, der Fotograf lehnt diese ab.

  4. Für Unfälle sowie Schäden an Personen, Tieren oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen eine Unfall- und Haftpflichtverischerung im Vorfeld abzuschliessen.

  5. Für Unfälle oder Sachbeschädigungen die vom Tier verursacht übernimmt der Kunde und Tierbesitzer die volle Verantwortung.  

  6. Der Kunde ist für die Gesundheit seines Tieres während dem Shooting selber verantwortlich. Der Fotograf haftet für keine Gesundheitlichen Schäden des Tieres, auch wenn diese während dem Shooting entstehen. Der Kunde achtet selber auf sein Tier während dem Shooting und mutet seinem Tier nur das zu was es körperlich und geistig bewältigen kann.

  7. Der Fotograf übernimmt keine Haftung über die Qualität der Bilder sollten diese selber gedruckt werden bzw. von einer selber gewählten Druckerei gedruckt werden.

  1. Der Fotograf behält sich vor das Shooting sofort abzubrechen, wenn Tiere unfair behandelt werden oder während des Shootings geschlagen oder misshandelt werden. Es wird dann trotzdem das volle Honorar des Shootings geschuldet

 

 

VII. Verwendung der Bilder durch den Kunden

  1. Im Allgemeinen

  1. Der Kunde erwirbt die privaten Nutzungsrechte und Lizenz der bezahlten Bilder. Er darf die Bilder ausschliesslich für private Zwecke verwenden. Er darf die Bilder für den privaten Gebrauch drucken lassen, als PC-Handyhintergrund verwenden und die Bilder in der Webversion mit Logo in Social-Media verwenden.

  2. Die Bilder dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden

  3. Die Teilnahme an Gewinnspielen sowie Veränderungen an den Bildern wie z.B. Filter, Composing oder Beschneiden der Fotos sind ohne die Einwilligung des Fotografen untersagt

  4. Die Verwendung der Bilder zu konventionellen Zwecken wie z.B. einer geschäftlichen Webseite ist nur gegen einen Aufpreis und der schriftlichen Erlaubnis des Fotografen erlaubt

  5. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der BildAgenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

  6. Zum Zeigen und Teilen der Bilder im Web dürfen explizit nur Bilder mit dem Logo des Fotografen verwendet werden. Die Nennung des Fotografen ist freiwillig.

  7. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.

  8. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

 

  1. Rechte Dritter

  1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

  2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.

  3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

 

 

VIII. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

  1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Person gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet, Webseite, Facebook, Instagram) zu veröffentlichen und sie so Dritten zugänglich zu machen. Ausnahme: es wurde im Vorfeld eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen. Sollte der Kunde keine Veröffentlichung der Bilder wünschen, muss das vor dem Shooting mitgeteilt werden.

  2. Der Fotograf behält sich das Recht, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit ohne Personen zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Bilder mit Personen benötigen deren Einverständnis.

  3. Fotografische arbeiten die Personen zeigen bedürfen zur Veröffentlichung im Internet die schriftliche Zustimmung der gezeigten Person.

  4. Die Namensnennung des Tieres, sowie des Besitzers ist gestattet. Möchte der Kunde keine öffentliche Namensnennung ist dies vor dem Shooting mitzuteilen.

  5. Der Kunde erlaubt die Speicherung personenbezogener Daten die für die Geschäftsbeziehung nötig sind. Der Fotograf behandelt Daten von Personen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter.

 

 

IX. Referenzen

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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